Das kulturelle Leben in der Stadt Salzkotten wird durch die vielfältigen kulturellen Aktivitäten ihrer Bürgerinnen und Bürger und der von ihnen getragenen Gruppen und Vereinigungen entscheidend mitgeprägt. Ziel ist es, durch die Förderung von Investitionen ein vielseitiges Angebot zu erhalten, zu intensivieren und weiterzuentwickeln.

Für investive Maßnahmen der Vereine können durch die Stadt Salzkotten Zuschüsse gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die Investition in direktem Zusammenhang mit dem kulturellen Zweck des Vereins steht.

Voraussetzungen

Antragsteller für eine Förderung kann nur ein gemeinnütziger Verein (nicht Abteilungen) sein, der seinen Sitz im Stadtgebiet Salzkotten hat.

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen.

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die im Stadtgebiet Salzkotten stattfinden und für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Dient der im Antrag bezeichnete Zweck ausschließlich oder überwiegend wirtschaftlichen, beruflichen, religiösen oder parteipolitischen Interessen, so ist eine Förderung ausgeschlossen.

Eine Förderung von Sportvereinen und der Jugendarbeit erfolgt nach der Sport- bzw. Jugendförderrichtlinie. Eine Doppelförderung durch die Stadt Salzkotten für die gleiche Maßnahme ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Förderung, sofern es spezielle vertragliche Regelungen (z. B. Nutzungsverträge pp.) zwischen der Stadt Salzkotten und dem beantragenden Verein gibt.

Es muss sich bei der Investition um ein Volumen von mindestens 2.500 EUR handeln und die Eigenleistung des Vereins muss mindestens 50 % der Investitionskosten betragen.

Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten werden durch die Stadt bezuschusst.

Die Maximalförderung beträgt 5.000,00 €.

Ein bewilligter Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn die Maßnahme durchgeführt und die tatsächlichen Kosten nachgewiesen sind. Abschlagszahlungen sind je nach Baufortschritt möglich.

Eine Bezuschussung von Noten, Musikinstrumenten, spezieller Bekleidung, sowie von Kostümen und Requisiten und vergleichbaren Gegenständen ist nicht möglich.

Bei baulichen Maßnahmen wird der Zuschuss nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der vorgesehene Verwendungszweck mindestens 20 Jahre erhalten bleibt.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online ausfüllen und per E-Mail/postalisch beim zuständigen Ansprechpartner einreichen. Den Antrag finden Sie unter "Dokumente".

Grundsätzlich entscheidet der zuständige Fachausschuss über die Gewährung des Zuschusses.

Unterlagen

Für die Beantragung ist das ausgefüllte Antragsformular sowie alle erforderlichen Unterlagen wie z. B. Kostenvoranschläge, Finanzierungplan, Baupläne, Nachweis über beantragte Fremdmittel, Eigenleistungen und/oder Auszug aus dem Kassenbericht erforderlich.

Fristen

Anträge sind schriftlich bis zum 31.07. des Vorjahres bei der Stadt Salzkotten zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Kulturförderrichtlinie der Stadt Salzkotten vom 05.10.2011 in der Fassung der 2. Änderung vom 20.02.2017

Rechtsbehelf

Grundsätzlich werden die Leistungen freiwillig und unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Stadt Salzkotten gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht.