Kulturelle Veranstaltungen - Antrag auf Förderung
Das kulturelle Leben in der Stadt Salzkotten wird durch die vielfältigen kulturellen Aktivitäten ihrer Bürgerinnen und Bürger und der von ihnen getragenen Gruppen und Vereinigungen entscheidend mitgeprägt. Ziel ist es, durch die Förderung von kulturellen Veranstaltungen ein vielseitiges Angebot zu erhalten, zu intensivieren und weiterzuentwickeln.
Die Stadt Salzkotten unterstützt die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, die das Kulturangebot in der Stadt Salzkotten bereichern.
Zuschussfähig sind die Gagen und Honorare der Künstler, die nicht vereinsangehörig sind, sowie der zu leistende Beitrag zur Künstlersozialkasse.
Voraussetzungen
Antragsteller für eine Förderung kann nur ein gemeinnütziger Verein (nicht Abteilungen) sein, der seinen Sitz im Stadtgebiet Salzkotten hat.
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen.
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die im Stadtgebiet Salzkotten stattfinden und für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Dient der im Antrag bezeichnete Zweck ausschließlich oder überwiegend wirtschaftlichen, beruflichen, religiösen oder parteipolitischen Interessen, so ist eine Förderung ausgeschlossen.
Eine Förderung von Sportvereinen und der Jugendarbeit erfolgt nach der Sport- bzw. Jugendförderrichtlinie. Eine Doppelförderung durch die Stadt Salzkotten für die gleiche Maßnahme ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Förderung, sofern es spezielle vertragliche Regelungen (z. B. Nutzungsverträge pp.) zwischen der Stadt Salzkotten und dem beantragenden Verein gibt.
Maximal beträgt die Förderung jedoch 1.000,00 € pro Jahr und Verein.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag online ausfüllen und per E-Mail/postalisch beim zuständigen Ansprechpartner einreichen. Den Antrag finden Sie unter "Dokumente".
Grundsätzlich entscheidet der zuständige Fachausschuss über die Gewährung des Zuschusses.
Fristen
Anträge sind schriftlich bis zum 31.10. des Vorjahres bei der Stadt Salzkotten zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Kulturförderrichtlinie der Stadt Salzkotten vom 05.10.2011 in der Fassung der 2. Änderung vom 20.02.2017
Rechtsbehelf
Grundsätzlich werden die Leistungen freiwillig und unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Stadt Salzkotten gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht.