Übermittlungssperre im Melderegister - Antrag
Auf Antrag kann eine Übermittlungssperre für verschiedene Datenübermittlungen ins Melderegister eingetragen werden.
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Salzkotten als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.
Gegen folgende Datenübermittlungen kann durch Ausübung eines Widerspruchsrechts die Weitergabe bzw. Übermittlung von Daten verhindert werden:
- Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
- Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich an den Bürgerservice gerichtet werden.
Unterlagen
Schriftlicher Antrag