Das Sozialraumbudget wird den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet durch den Kreis Paderborn zur Verfügung gestellt.  

Freie Träger der Jugendhilfe, Vereine, Verbände und Initiativen können über die Städte und Gemeinden zur Durchführung besonderer Projekte, Veranstaltungen und sonstiger Vorhaben für Kinder, Jugendliche und Familien Geldmittel zur Verfügung gestellt bekommen.

Zu den Förderbereichen zählen insbesondere die aus den §§ 11 und 16 SGB VIII resultierenden innovativen Angebote der Prävention, Partizipation und Inklusion. Das Sozialraumbudget soll helfen, die Vorhaben und Ziele der Gemeindekonferenz oder vergleichbarer Gremien zu realisieren.

Voraussetzungen

Das Sozialraumbudget kann für Maßnahmen von folgenden Antragsstellenden in Anspruch genommen werden:

  • auf kommunaler oder Landesebene gemäß § 75 SGB VIII anerkannte Jugendgruppen und Verbände;
  • sonstige gemeinnützige Träger der Jugendhilfe;
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, sofern eine fach- und sachgemäße Durchführung gewährleistet ist;
  • Gruppen, Vereine und Initiativen, die die Voraussetzungen des § 74 SGB VIII erfüllen.

Zudem ist eine Vereinbarung gem. § 72a SGB VIII zwischen Träger und Jugendamt erforderlich.

Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen. 

 

Verfahrensablauf

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn legt die jeweilige Höhe der Sozialraumbudgets für das folgende Kalenderjahr fest.

Nach Fristablauf berät der Jugend-, Kultur- und Sportausschuss des Rates der Sadt Salzkotten über die Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel für die beantragten Maßnahmen.

Daraufhin bekommen die Antragsstellenden den zugewiesenen Betrag ausgezahlt. Nach Abschluss der Maßnahmen ist die Mittelverwendung nachzuweisen.

 

 

Fristen

Anträge auf Zuschüsse aus dem Sozialraumbudget sind bis zum 31.07. eines jeden Jahres zu stellen. 

Rechtsgrundlagen

Richtlinie des Kreises Paderborn zur Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendförderung vom 01.01.2023 

Rechtsbehelf

Das Sozialraumbudget ist eine freiwillige Leistung des Kreises Paderborn. Die Gewährung von Zuschüssen wird ausschließlich unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan des Kreises Paderborn vorgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Mittel aus dem Sozialraumbudget besteht nicht.

Besonderheiten

Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hält das Jugendamt des Kreises Paderborn verschiedene Jugendpflegematerialien bereit:

  • Zelte für die Durchführung von Zeltlagern;
  • Kinderkegelbahn, Street-Soccer-Court, Stelzen, Sommerski, Pedalos, Holzski, Glücksrad, „Vier sind stark“, Tischhockey, Jakolo, etc.;
  • Buttonpresse auf Wunsch mit Button-Rohteilen zum Selbstkostenpreis;
  • Beamer, Tageslichtschreiber;
  • Literatur – und Filmmaterial - zu Aktuellem aus der Jugendarbeit und zum Jugendschutz - zur Vorbereitung von Ferienmaßnahmen, etc.