Mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) ist die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht umgesetzt worden.

Zielsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, hinweisgebende Personen - sogenannte Whisteblower - zu schützen, die in einer Behörde oder in einem Unternehmen auf Regelverstöße hinweisen.

Hinweisgebende Personen, die Informationen im Zusammenhang oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit bei der Stadt Salzkotten erlangt haben oder mit aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Stadt Salzkotten in Kontakt stehen bzw. standen (z. B. als Lieferant) können sich an die interne Meldestelle der Stadt Salzkotten wenden.

Die Identität der hinweisgebenden Person ist nach Maßgabe des § 8 Hinweisgeberschutzgesetz zu wahren.

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht als Ergänzung zur internen Meldestelle die Möglichkeit einer Meldung an eine externe Meldestelle vor, die beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wurde.

Hierfür steht online ein Meldeformular zur Verfügung, das über folgenden Link erreicht werden kann.