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Der Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Kanalnetz ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet Salzkotten sind verpflichtet, ihr Abwasser gemäß den geltenden Satzungen über den öffentlichen Kanal abzuleiten, sofern ein Anschluss möglich ist.

Voraussetzungen

Ein Antrag auf Kanalanschluss ist insbesondere notwendig bei:

  • Neubauten
  • Um- oder Erweiterungsbauten mit zusätzlichem Abwasseranfall
  • erstmaligem Anschluss eines bestehenden Gebäudes
  • Änderungen oder Erneuerungen bestehender Anschlussleitungen

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Kanalanschluss ist vor Beginn der Bau- oder Anschlussarbeiten bei den Stadtwerken Salzkotten einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Genehmigung sowie gegebenenfalls weitere Auflagen zur technischen Ausführung.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  • Schnittplan im Maßstab 1:100
  • Grundriss des Kellers und der übrigen Geschosse im Maßstab 1:100
  • Beschreibung des Gewerbebetriebes (nur für Gewerbetreibende)

Hinweise und Besonderheiten

Die Ausführung der Arbeiten darf nur durch zugelassene Fachbetriebe erfolgen und ist mit den Stadtwerken Salzkotten abzustimmen.

Kosten

Der Aufwand für die Herstellung der Revisionsschächte wird nach Einheitssätzen ermittelt. Der Einheitssatz beträgt je Revisionsschacht einschließlich der dazugehörenden Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze

 

bis 1,50 m Tiefe

640,00 €

von 1,51 m bis 2,00 m Tiefe

695,00 €

über 2,00 m Tiefe

745,00 €.

 

Der Aufwand für die Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Revisionsschächte ist den Stadtwerken Salzkoten in der tatsächlichen Höhe zu ersetzen.