BIS: Suche und Detail

Nicht alle Grundstücke im Stadtgebiet können an die zentrale Kanalisation angeschlossen werden. Für Gebäude in Außenbereichen kommen daher sogenannte Kleinkläranlagen zum Einsatz. Sie dienen der dezentralen Reinigung von häuslichem Abwasser und leisten einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz.

Der anfallende Klärschlamm wird regelmäßig durch die Kommune entsorgt (Kleinkläranlagen mindestens alle 2 Jahre, abflusslose Gruben mindestens einmal jährlich).

Kosten

Grundgebühr je Entsorgung

48,00 €

Für abflusslose Gruben + Einkammergruben pro m³

32,00 €

Für Kleinkläranlagen pro m³

55,00 €

Zusätzliches Fahrzeug je Stunde

85,00 €

Erfolglose Anfahrt je Stunde

25,00 €

Auslegen von Saugschläuchen über die Grundstrecke von 30 m hinaus je lfdm

1,00 €

Einsätze außerhalb der Regelarbeitszeiten als Zuschlag je Stunde

60,00 €