Kleinkläranlagen
Nicht alle Grundstücke im Stadtgebiet können an die zentrale Kanalisation angeschlossen werden. Für Gebäude in Außenbereichen kommen daher sogenannte Kleinkläranlagen zum Einsatz. Sie dienen der dezentralen Reinigung von häuslichem Abwasser und leisten einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz.
Der anfallende Klärschlamm wird regelmäßig durch die Kommune entsorgt (Kleinkläranlagen mindestens alle 2 Jahre, abflusslose Gruben mindestens einmal jährlich).
Kosten
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Grundgebühr je Entsorgung |
48,00 € |
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Für abflusslose Gruben + Einkammergruben pro m³ |
32,00 € |
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Für Kleinkläranlagen pro m³ |
55,00 € |
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Zusätzliches Fahrzeug je Stunde |
85,00 € |
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Erfolglose Anfahrt je Stunde |
25,00 € |
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Auslegen von Saugschläuchen über die Grundstrecke von 30 m hinaus je lfdm |
1,00 € |
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Einsätze außerhalb der Regelarbeitszeiten als Zuschlag je Stunde |
60,00 € |