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Die Schmutzwassergebühr dient der Deckung der Kosten für die Sammlung, Ableitung und Behandlung von Abwasser. Sie stellt sicher, dass die öffentlichen Abwasseranlagen betrieben, unterhalten und erneuert werden können.

 

Was zählt als Abwasser? 

Als Abwasser gilt insbesondere:

  • Abwasser aus Haushalten
  • gewerbliches oder industrielles Abwasser
  • sonstiges Wasser, das in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird

Wer ist gebührenpflichtig? 

Gebührenpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, von denen Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Dies gilt unabhängig davon, ob das Abwasser aus Haushalten, Gewerbebetrieben oder sonstigen Nutzungen stammt.

Wie wird die Schmutzwassergebühr abgerechnet? 

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab.

Gebührensatz

Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 2,50 €.