Kommunale Wärmeplanung - Kehrbuchdaten übermitteln
Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
Datei zur kommunalen Wärmeplanung (Kehrbuchdaten als CSV-Datei)