Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Person - Antrag
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie im Ordnungsamt beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Salzkotten betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde
Bei der Belegart 9 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Bearbeitungsdauer
Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 1-2 Wochen.
Unterlagen
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
Besonderheiten
Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bürgerbüro beantragen. Nähere Informationen können Sie dem Produkt "Gewerbezentralregisterauskunft - Privatperson" entnehmen.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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Gewerbezentralregisterauskunft | 13,00 EUR |