Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie im Ordnungsamt beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Salzkotten betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde

Bei der Belegart 9 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Bearbeitungsdauer

Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 1-2 Wochen. 

Unterlagen

Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass

Besonderheiten

Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bürgerbüro beantragen. Nähere Informationen können Sie dem Produkt "Gewerbezentralregisterauskunft - Privatperson" entnehmen.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Gewerbezentralregisterauskunft 13,00 EUR
Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Person - Antrag

Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass

https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13428/show
Fachdienst 3.1 - Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz
Marktstraße 8 33154 Salzkotten

Frau

Montag

E.66

+49 5258 507-1291
b.montag@salzkotten.de

Frau

Nelling

E.66

+49 5258 507-1191
ch.nelling@salzkotten.de

Herr

Struwe

E.62

+49 5258 507-1190
m.struwe@salzkotten.de