Gewerbezentralregisterauskunft für Privatperson - Antrag
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie im Bürgerservice beantragen, wenn Sie mit Wohnsitz in Salzkotten gemeldet sind. Nutzen Sie dafür die Onlinedienstleistung "Bestellung eines Gewerbezentralregisterauszuges".
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Gewerbezentralregisterauskunft beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter "Internetadressen".
Voraussetzungen
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Bearbeitungsdauer
ca. 10 Tage
Verfahrensablauf
Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bürgerbüro beantragen (eK, GbR etc).
Für Firmen (z.B. GmbH) muss der Antrag über den Fachdienst Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz gestellt werden.
Unterlagen
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten ein schriftlicher formloser Antrag hier vorzulegen.
Besonderheiten
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = für private Zwecke
- Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Privatperson) | 13,00 EUR |