Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie im Bürgerservice beantragen, wenn Sie mit Wohnsitz in Salzkotten gemeldet sind. Nutzen Sie dafür die Onlinedienstleistung "Bestellung eines Gewerbezentralregisterauszuges".

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Gewerbezentralregisterauskunft beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter "Internetadressen".

Voraussetzungen

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

Bearbeitungsdauer

ca. 10 Tage

Verfahrensablauf

Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bürgerbüro beantragen (eK, GbR etc).
Für Firmen (z.B. GmbH) muss der Antrag über den Fachdienst Sicherheit & Ordnung, Feuerschutz gestellt werden.

Unterlagen

Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass

Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten ein schriftlicher formloser Antrag hier vorzulegen.

Besonderheiten

Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = für private Zwecke
- Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Privatperson) 13,00 EUR
Gewerbezentralregisterauskunft für Privatperson - Antrag

Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass

Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten ein schriftlicher formloser Antrag hier vorzulegen.

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