Urkunden - Beantragung
Sie können hier nur Urkunden beantragen, wenn sich der Personenstandsfall in Salzkotten zugetragen hat:
- Geburtsurkunden mit Geburtsort Salzkotten
- Sterbeurkunden mit Sterbeort Salzkotten
- Eheurkunden bei Trauungen durch das Standesamt Salzkotten
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei Vollzug durch das Standesamt Salzkotten
Voraussetzungen
Wichtig:
Sie können hier nur Urkunden beantragen, wenn sich der Personenstandsfall in Salzkotten zugetragen hat!
Antragsberechtigt sind:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
- Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner (= bereits verheiratet/verpartnert! Nicht für den/die Verlobte/n)
- die Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
- Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
- Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann)
- Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
- Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die in der Urkunde genannten Personen 30 Jahre verstorben sind
- Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestellungsurkunde persönlich oder schriftlich per Post (Bestellungsurkunde in Kopie beifügen) bestellen
- Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Verwendungszweckes
Verfahrensablauf
Beantragung:
Die Urkunden können persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) oder online beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Geburtsbeurkundungen für Neugeborene über dieses Portal nicht möglich sind.
Unterlagen
https://mein.salzkotten.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11780/showBei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit.
Fristen
Bitte beachten Sie die Fristen für die Führung der Personenstandsregister:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das städtische Archiv abgegeben.
Besonderheiten
Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern Salzkotten aus, wenn sich der Personenstandsfall in Salzkotten ereignet hat.
Folgende Urkunden können beantragt werden:
- Geburtsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
- Eheurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
- Lebenspartnerschaftsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
- Sterbeurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
- Internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern
- Auskunft aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)
Die Urkunden können auch mit einer Übersetzungshilfe ausgestellt werden.
Hinweis:
Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Salzkotten.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) | 10,00 EUR | |
Auskunft aus dem Eintrag (z.B. über die Geburtszeit) | 6,00 EUR | |
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde bei gleichzeitiger Bestellung | 5,00 EUR | |
Urkunden für bestimmte soziale Zwecke (z.B. zur Beantragung von Rente) | kostenfrei |
Zahlungsweisen
-
Bargeldzahlung (bei persönlicher Vorsprache)
-
EC-Kartenzahlung (bei persönlicher Vorsprache)
-
Giropay (bei Online-Beantragung)
-
Kreditkarte (bei Online-Beantragung)
-
Paypal (bei Online-Beantragung)