Sie können hier nur Urkunden beantragen, wenn sich der Personenstandsfall in Salzkotten zugetragen hat:

- Geburtsurkunden mit Geburtsort Salzkotten
- Sterbeurkunden mit Sterbeort Salzkotten
- Eheurkunden bei Trauungen durch das Standesamt Salzkotten
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei Vollzug durch das Standesamt Salzkotten

Voraussetzungen

Wichtig:
Sie können hier nur Urkunden beantragen, wenn sich der Personenstandsfall in Salzkotten zugetragen hat!

Antragsberechtigt sind:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
  • Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner (= bereits verheiratet/verpartnert! Nicht für den/die Verlobte/n)
  • die Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
  • Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
  • Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann)
  • Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die in der Urkunde genannten Personen 30 Jahre verstorben sind
  • Betreuer können Urkunden für die betreute Person unter Vorlage der Bestellungsurkunde persönlich oder schriftlich per Post (Bestellungsurkunde in Kopie beifügen) bestellen
  • Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Verwendungszweckes

Verfahrensablauf

Beantragung:
Die  Urkunden können persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) oder online beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Geburtsbeurkundungen für Neugeborene über dieses Portal nicht möglich sind.

Unterlagen

https://mein.salzkotten.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11780/showBei einer persönlichen Abholung im Standesamt bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit. 

Fristen

Bitte beachten Sie die Fristen für die Führung der Personenstandsregister:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das städtische Archiv abgegeben. 

Besonderheiten

Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern Salzkotten aus, wenn sich der Personenstandsfall in Salzkotten ereignet hat.

Folgende Urkunden können beantragt werden:

  • Geburtsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat) 
  • Eheurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
  • Lebenspartnerschaftsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
  • Sterbeurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat)
  • Internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern
  • Auskunft aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit)

Die Urkunden können auch mit einer Übersetzungshilfe ausgestellt werden.


Hinweis:

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Salzkotten.

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) 10,00 EUR
Auskunft aus dem Eintrag (z.B. über die Geburtszeit) 6,00 EUR
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde bei gleichzeitiger Bestellung 5,00 EUR
Urkunden für bestimmte soziale Zwecke (z.B. zur Beantragung von Rente) kostenfrei

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung (bei persönlicher Vorsprache)

  • EC-Kartenzahlung (bei persönlicher Vorsprache)

  • Giropay (bei Online-Beantragung)

  • Kreditkarte (bei Online-Beantragung)

  • Paypal (bei Online-Beantragung)