Reisepass - Antrag
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Für welche Staaten ein Reisepass erforderlich ist, erfragen Sie bitte im Bürgerservice. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Zur Sicherheit bitte zusätzlich bei der jeweiligen Botschaft oder dem Reiseveranstalter nachfragen.
Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird und seit dem 01.11.2007 zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe). Bitte bringen Sie unbedingt eine Geburts- oder Abstammungsurkunde mit zur Beantragung.
Bearbeitungsdauer
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert in der Regel ca. 4 Wochen. Wenn Sie einen Reisepass früher benötigen, können Sie einen Express-Reisepass beantragen (4 Werktage Bearbeitungszeit).
In Notfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden (siehe vorläufiger Reisepass).
Unterlagen
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Personalausweis, alter Reisepass oder Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto (maximal 1 Jahr alt)
- bei der Antragsstellung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten benötigt (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)
Besonderheiten
- Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen.
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftlichen Zustimmungen des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, das andere bei der Abholung erscheint.
- Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Ausstellung Reisepass ab 24 Jahre | 70,00 EUR | |
Ausstellung Reisepass unter 24 Jahre | 37,50 EUR | |
Ausstellung Reisepass per Express (innerhalb von 4 Werktagen) | 32,00 EUR | zusätzlich |
Ausstellung Reisepass mit 48 Seiten ab 24 Jahre | 92,00 EUR | |
Ausstellung Reisepass mit 48 Seiten unter 24 Jahre | 59,50 EUR |
Zahlungsweisen
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Bargeldzahlung
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EC-Kartenzahlung