Die Grundsteuer wird von jedem Grundstückseigentümer durch den Abgabenbescheid erhoben. Sie wird zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.

Die Bewertungsstelle des Finanzamtes Paderborn führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch und erlässt den Einheitswert- sowie den Grundsteuermessbescheid, der Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Stadt Salzkotten ist.

Wird der Grundbesitz unterjährig veräußert, so ist der Verkäufer grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

Informationen zur Grundsteuerreform in NRW für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken finden Sie hier.

Die Steuersätze für die Grundsteuer werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 259 v.H.

Grundsteuer B (sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke): 501 v.H.

Grundsteuer - Information

Die Steuersätze für die Grundsteuer werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 259 v.H.

Grundsteuer B (sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke): 501 v.H.

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