Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide des Fachbereichs Finanzen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter "Internetadressen" oder bei der Ansprechperson.

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

Kosten

Name Kosten Beschreibung
Anliegerstraße 0,90 EUR je Meter Straßenfront bei wöchentlicher Reinigung
Haupterschließungsstraße 0,80 EUR je Meter Straßenfront bei wöchentlicher Reinigung
Hauptverkehrsstraße 0,70 EUR je Meter Straßenfront bei wöchentlicher Reinigung