Straßenreinigungsgebühr - Information
Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide des Fachbereichs Finanzen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Internetadressen" oder bei der Ansprechperson.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
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Anliegerstraße | 0,90 EUR | je Meter Straßenfront bei wöchentlicher Reinigung |
Haupterschließungsstraße | 0,80 EUR | je Meter Straßenfront bei wöchentlicher Reinigung |
Hauptverkehrsstraße | 0,70 EUR | je Meter Straßenfront bei wöchentlicher Reinigung |