Die Stadt Salzkotten hat im Jahr 2015 ihr Klimaschutzkonzept beschlossen und befasst sich seither gemeinsam mit regionalen und örtlichen Akteuren mit dessen Konkretisierung und Umsetzung. Ziel ist es, die Attraktivität der Stadt und die Lebensqualität für Salzkottens Bürgerinnen und Bürger stetig zu verbessern und den Standort Salzkotten als Wirtschafts- und Lebensort zu stärken.

Dafür ist es notwendig, dass auch die Privathaushalte dabei unterstützt werden, Maßnahmen aus verschiedenen Handlungsfeldern des Klimaschutzes, die zur Zielerreichung beitragen, umzusetzen.

Mit dem Förderprogramm „Richtiges Handeln für den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassungen“ möchte die Stadt Salzkotten das Engagement eines jeden Einzelnen stärken.

Mit dieser Richtlinie sollen die Handlungsfelder

  • Bauen und Sanieren
  • Nachhaltiger Konsum
  • Erneuerbare Energien
  • Mobilität

abgedeckt werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Salzkotten
  • Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Salzkotten
  • Alle volljährigen Privatpersonen aus Salzkotten (keine Unternehmen oder Institutionen)
  • Antragsberechtigt zu 3.1 „Bauen und Sanieren“, solarthermische Anlagen, sind zusätzlich gemeinnützige Vereine bei Installation der Anlagen auf selbst genutzten Gebäuden
  • Antragsberechtigt zu 3.3 „Erneuerbare Energien“ sind nur gemeinnützige Vereine für Anlagen auf selbst genutzten Gebäuden3

Förderanträge können für Maßnahmen gestellt werden, die noch nicht begonnen wurden.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der hohen Resonanz und der personellen Situation ist mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zum Förderprogramm „Richtiges Handeln für den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassungen“ der Stadt Salzkotten, Stand 22.06.2023.

Rechtsbehelf

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Besonderheiten

Der Geltungsbereich ist auf die Stadt Salzkotten begrenzt. Die Gebäude müssen sich im Stadtgebiet von Salzkotten befinden. Bei gebäudeunabhängigen Förderungen muss der Hauptwohnsitz des Antragsstellers in Salzkotten sein.

Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Salzkotten vorzulegen.

Das Förderprogramm verteilt an Privatpersonen ausschließlich städtische Haushaltsmittel als Fördermittel.

Es gilt ein Förderhöchstbetrag von max. 4.000 Euro pro Jahr pro Haushalt.

Zuständige Stelle

Klimaschutz- & Mobilitätsmanagement
Am Grarock 19
33154 Salzkotten

Ansprechpartner

Richtiges Handeln für den Klimaschutz - Antrag auf Förderung

Die Stadt Salzkotten hat im Jahr 2015 ihr Klimaschutzkonzept beschlossen und befasst sich seither gemeinsam mit regionalen und örtlichen Akteuren mit dessen Konkretisierung und Umsetzung. Ziel ist es, die Attraktivität der Stadt und die Lebensqualität für Salzkottens Bürgerinnen und Bürger stetig zu verbessern und den Standort Salzkotten als Wirtschafts- und Lebensort zu stärken.

Dafür ist es notwendig, dass auch die Privathaushalte dabei unterstützt werden, Maßnahmen aus verschiedenen Handlungsfeldern des Klimaschutzes, die zur Zielerreichung beitragen, umzusetzen.

Mit dem Förderprogramm „Richtiges Handeln für den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassungen“ möchte die Stadt Salzkotten das Engagement eines jeden Einzelnen stärken.

Mit dieser Richtlinie sollen die Handlungsfelder

  • Bauen und Sanieren
  • Nachhaltiger Konsum
  • Erneuerbare Energien
  • Mobilität

abgedeckt werden.

Förderantrag, Förderung, Förderprogramm, Klimaschutz https://mein.salzkotten.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22102/show
Klimaschutz- & Mobilitätsmanagement
Am Grarock 19 33154 Salzkotten

Herr

Seyfzadeh

2.16

+49 5258 507-1155
s.seyfzadeh@salzkotten.de