Hundesteuer - Anmeldung und Abmeldung
Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen umgehend zur Versteuerung an- und/oder abmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen. Steuerpflichtig ist die Hundehalterin oder der Hundehalter.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich oder persönlich im Bürgerservice erfolgen.
Die Anmeldung oder die Abmeldung finden Sie unter "Dokumente". Im Rahmen der Anmeldungen sind Angaben zur Herkunft, Alter, u.a. des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird im Abgabenbescheid festgesetzt.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Salzkotten
Besonderheiten
Die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind in der Hundesteuersatzung unter der Rubrik "Internetadressen" aufgeführt. Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei der genannten Ansprechpartnern ein oder geben Sie die Gründe bei der Anmeldung des Hundes an.
Kosten
Name | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|
Haltung von 1 Hund | 64,80 EUR | jährlich |
Haltung von 2 Hunden | 76,80 EUR | je Hund, jährlich |
Haltung von 3 oder mehr Hunden | 89,40 EUR | je Hund, jährlich |
Haltung von Hunden, die nach §3 LHundG (gefährliche Hunde) eingestuft sind | 432,00 EUR | je Hund, jährlich |
Haltung von Hunden, die nach §10 LHundG (Hunde bestimmter Rassen) eingestuft sind | 216,00 EUR | je Hund, jährlich |